Rechtsprechung
VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung - hier: computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse und Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 6 Abs 1 S 1 GOZ, Nr 6040 GOZ, Nr 6070 GOZ, Nr 8065 GOZ
Zum Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung - hier: computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse und Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Postbeamtenkrankenkasse - Craniomandibuläre Dysfunktion; CMD; computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse; Neupositionierung der Kondylen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 134 (Leitsatz und Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Zahnärztliche Leistungen | Abrechnung einer computergesteuerten Kondylenpositionsanalyse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen
Auszug aus VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13
Wo die Grenze zwischen beidem liegt, lässt sich letztlich nicht ohne Einbeziehung wertender Gesichtspunkte bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2004 - III ZR 344/03 -, MDR 2004, 928 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
Postbeamtenkasse; Auskunftspflicht des Mitglieds; Verwertung von Gutachten über …
Auszug aus VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13
Das Gericht darf sich für sein Urteil ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht - im Wege des Urkundenbeweises - auf gutachterliche Stellungnahmen stützen, die die beteiligte Behörde im vorangegangen Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -,VBlBW 2009, 230). - VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1972/11
Postbeamtenkrankenkasse; maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung eines Anspruchs auf …
Auszug aus VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13
Ob Mitglieder der Beklagten von dieser Kassenleistungen zum Ersatz ihrer medizinischen Aufwendungen erhalten, richtet sich nach der Satzung der Beklagten; maßgeblich ist dabei die zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen geltende Fassung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2011 - 2 S 1972/11 -, juris).